I. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden
hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsschluss, Preise
(1) Die Angebote der AquaLytics UG sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die von
ihm bezeichnete Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Die AquaLytics UG ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, das hierin liegende Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von 6 Werktagen nach
Zugang in Textform oder durch Erbringung der Leistung anzunehmen.
(3) Die im Angebot der AquaLytics UG genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei
Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber.
III. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Rechnungen 10 Tage nach Erhalt der
Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei durch Überweisung oder Abbuchung fällig. Bei
Überweisung richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlung nach der Wertstellung für die AquaLytics UG.
(2) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die
mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die AquaLytics UG
Vorauszahlung verlangen sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der AquaLytics
UG auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die
auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der
Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung der Ware den Preis nicht,
kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV. Pflichten der AquaLytics UG
(1) Die AquaLytics UG schuldet ausschließlich die vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten
Leistungen.
(2) Die TW-Probenahmen-Ergebnisse geben alleine die zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten
Tatsachen in Bezug auf den Auftragsumfang und die analysierten Proben wieder.
(3) Die auf Seiten der AquaLytics UG zertifizierten Probenehmer und fachkundigen Personen sind bei
der Erbringung der beauftragten Leistungen weisungsunabhängig.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der AquaLytics UG alle für die rechtssichere Organisation der Probenahmen
nötigen Daten wie Probenahmestellen, Namen der Bewohner etc. zur Verfügung zu stellen und den
Zugang zu allgemein genutzten Räumen zu ermöglichen.
VI. Gewährleistung
Falls die von der AquaLytics UG zu erbringenden Leistungen
mit Mängeln behaftet sind, haftet diese für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB
für den Werkvertrag. Der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu
machen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte
(Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) unter den gesetzlichen Vorgaben zu.
VII. Haftung
Für Schäden haftet die AquaLytics UG, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder für Mängel, für die nach dem Produkthaftungsgesetz
für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird.
VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten Augsburg. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, eine
dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen, aber unwirksamen Regelung am nächsten kommende
Vereinbarung zu erzielen.
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